AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten
Hebamme.


Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig (zur geplanten Uhrzeit) nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Da die Hausbesuche variieren und auf Grund der verschiedenen Anliegen unterschiedlich lang sind, kann die vereinbarte Uhrzeit +/- 30 Minuten betragen.


Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.


Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.


Kurse
Geburtsvorbereitungskurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei Geburtsvorbereitungskursen für gesetzlich versicherte Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst in Höhe von 10€/Stunde zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.

Privatversicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.


Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Bei einer geringen Teilnehmerzahl nimmt sich die Hebamme das Recht heraus, den Kurs kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.


Die Partnergebühr in den Geburtsvorbereitungskursen beträgt einmalig einen Betrag, der in der Kursbeschreibung und Anmeldebestätigung zu sehen ist. Sie ist im Voraus zu zahlen, weitere Informationen dazu stehen in der Anmeldebestätigung.
Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Partnergebühren des Kurses. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. Für die Einreichung erhalten Sie nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung.


Rückbildungskurs mit Balancepad-Training
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden beim Rückbildungskurs im Vorhinein von der Kursteilnehmerin beglichen. Die Kursgebühr entnehmen Sie der Kursbeschreibung und der Anmeldebestätigung.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur 600 Minuten Rückbildungskurs. Dieses Kurskonzept beinhaltet 720 Minuten Rückbildungskurs mit Balancepad-Training. Die offenen 120 Minuten und die optional abwählbare Beckenbodenaktivierung mittels Balancepads sind daher als Privatleistung zu zahlen. Nach erfolgter Teilnahme wird der von der Krankenkasse übernommene Anteil der Kursgebühr zurückgezahlt (max. 79,60€).
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Direktabrechnung mit den Krankenkassen ist nur möglich, wenn das Kind maximal neun Monate alt ist. Ist das Kind älter, kann man nur als Selbstzahlerin am Kurs teilnehmen. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Privatversicherte Frauen erhalten eine Rechnung auf Grundlage der Hebammengebührenordnung Niedersachsens.